Geschäftsbedingungen
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KENDAL MINT COMPANY LIMITED – GROSSHANDEL, DSITRIBUTOR, EINZELHANDEL
1. INTERPRETATION
1.1 IN DIESEN BEDINGUNGEN:
„Käufer“ bezeichnet die Person, die das Angebot des Verkäufers für den Verkauf der Waren annimmt oder deren Bestellung für die Waren vom Verkäufer angenommen wird. „Waren“ bezeichnet die Waren (einschließlich etwaiger Warenlieferungen oder Teile davon), die der Verkäufer gemäß diesen Bedingungen liefert. „Verkäufer“ bezeichnet Kendal Mint Company Ltd
„Vertrag“ bezeichnet den Vertrag über den Kauf und Verkauf der Waren unter Einbeziehung dieser Bedingungen
„Bedingungen“ bezeichnet die in diesem Dokument dargelegten Standard-Verkaufsbedingungen und umfasst (sofern der Kontext nichts anderes erfordert) alle besonderen Geschäftsbedingungen, die schriftlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart wurden:
1.2 Jeder Verweis in diesen Bedingungen auf eine Bestimmung eines Gesetzes ist als Verweis auf diese Bestimmung in der zum jeweiligen Zeitpunkt geänderten, neu in Kraft getretenen oder erweiterten Fassung auszulegen.
1.3 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
2. GRUNDLAGE DES VERKAUFS
2.1 Der Verkäufer verkauft und der Käufer kauft die Waren gemäß einem schriftlichen Angebot des Verkäufers oder einer Auftragsbestätigung, die vom Käufer angenommen wird, vorbehaltlich dieser Bedingungen, die den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen regeln .
2.2 Keine der in der Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder sonstigen Bestellung des Käufers enthaltenen, mitgelieferten oder darin enthaltenen Bedingungen oder Konditionen sind Bestandteil des Vertrags.
2.3 Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe des Verkäufers und keine Änderung dieser Bedingungen ist verbindlich, es sei denn, dies wurde schriftlich zwischen den autorisierten Vertretern des Käufers und des Verkäufers vereinbart.
2.4 Jede Bestellung von Waren durch den Käufer unterliegt der Verfügbarkeit des Lagerbestands und der Preisbestätigung durch den Verkäufer und gilt als Angebot des Käufers zum Kauf von Waren gemäß diesen Bedingungen. Eine vom Käufer aufgegebene Bestellung gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung vom Verkäufer ausgestellt wird oder (falls früher) das Unternehmen die Waren an den Käufer liefert.
2.5 Die Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers sind nicht berechtigt, Zusicherungen bezüglich der Waren abzugeben, es sei denn, der Verkäufer hat dies schriftlich bestätigt. Mit dem Abschluss des Vertrags erkennt der Käufer an, dass er sich nicht auf solche Zusicherungen verlässt, die nicht bestätigt sind, und verzichtet auf jegliche Ansprüche wegen Verletzung dieser Zusicherungen.
2.6 Alle Ratschläge oder Empfehlungen des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter oder Vertreter an den Käufer oder seine Mitarbeiter oder Vertreter hinsichtlich der Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren, die nicht schriftlich vom Verkäufer bestätigt oder hier im Folgenden aufgeführt oder gehandelt werden erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Käufers und dementsprechend ist der Verkäufer nicht für Ratschläge oder Empfehlungen haftbar, die nicht bestätigt sind.
2.7 Alle typografischen, Schreib- oder sonstigen Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen vom Verkäufer herausgegebenen Dokumenten oder Informationen können ohne Haftung des Verkäufers korrigiert werden.
3. BESTELLUNGEN UND SPEZIFIKATIONEN
3.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, die zur Einhaltung geltender Sicherheits- oder anderer gesetzlicher Anforderungen erforderlich sind oder, wenn die Waren gemäß der Spezifikation des Verkäufers geliefert werden sollen, ihre Qualität nicht wesentlich beeinträchtigen oder Leistung.
4. PREIS DER WAREN
4.1 Der Preis der Waren ist der vom Verkäufer angegebene Preis
4.2 Sofern in den Bedingungen eines Angebots nichts anderes angegeben ist und sofern zwischen Käufer und Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden alle Preise vom Verkäufer auf der Basis „ab Werk“ angegeben und der Verkäufer verpflichtet sich, die Waren anders als beim Verkäufer zu liefern Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten des Verkäufers für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen.
4.3 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, die der Käufer zusätzlich an den Verkäufer zu zahlen hat.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Vorbehaltlich etwaiger schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarter Sonderbedingungen muss der Käufer den Preis der Waren zum Zeitpunkt des Verkaufs in bar bezahlen
5.1.1 Für den Fall, dass ein Käufer ein Warenkreditkonto beim Verkäufer eröffnet, gelten die folgenden Bedingungen:
5.1.2 Ein Handelskonto wird erst eröffnet, nachdem der Verkäufer zufriedenstellende Referenzen eingeholt hat.
5.1.3 Die Annahme von Bestellungen durch den Käufer unterliegt der Kreditgenehmigung des Verkäufers.
5.1.4 Handelskonten müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum oder, wenn dieser Tag kein Geschäftstag ist, am unmittelbar darauffolgenden Geschäftstag vollständig beglichen werden (sofern der Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart hat);
5.1.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Zinsen gemäß dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 zu fordern.;
5.1.6 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Käufer jederzeit vor der Lieferung der Waren darüber zu informieren, dass vor der Lieferung eine ausstehende Zahlung erforderlich ist, und der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung bis zur Zahlung zurückzuhalten.
5.1.7 Wenn der Käufer etwas tut oder tun lässt, was seine Fähigkeit beeinträchtigen könnte, den vollen Preis für die Waren zu zahlen, behält sich der Verkäufer zusätzlich zu allen anderen Rechten, die ihm möglicherweise zustehen, das Recht vor, den Vertrag über die nicht bezahlten Waren als aufgelöst zu behandeln durch den Käufer.
6. VERKAUF/LIEFERUNG/RÜCKGABE VON WAREN
6.1 Die Lieferung der Waren erfolgt durch den Verkäufer gemäß dem schriftlichen Angebot des Verkäufers.
6.2 Vorbehaltlich Klausel 8.3 und 8.4 dürfen Waren vom Käufer nur dann nach Ermessen des Geschäftsführers des Verkäufers zurückgegeben werden, wenn ein ausreichender Kaufnachweis und das Kaufdatum vorgelegt werden und die Waren in der Originalverpackung (sofern zutreffend) und unbeschädigt sind. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, für den Fall, dass die Waren vom Verkäufer zurückgenommen werden, einen angemessenen Betrag für die Wiedereinlagerungs- und Verwaltungsgebühr zu berechnen.
7. RISIKO UND EIGENTUM
7.1 Das Risiko einer Beschädigung oder eines Verlusts der Waren geht zum Zeitpunkt der Annahme der Waren durch den Käufer auf den Käufer über.
7.2 Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs der Waren oder anderer Bestimmungen dieser Bedingungen geht das Eigentum an den Waren erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung des Warenpreises in bar oder in verfügbaren Zahlungsmitteln erhalten hat und alle anderen Waren, deren Verkauf vom Verkäufer an den Käufer vereinbart wurde und für die dann die Zahlung fällig ist.
7.3 Bis das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, verwahrt der Käufer die Waren als Treuhänder und Verwahrer des Verkäufers und verwahrt die Waren getrennt von denen des Käufers und der Dritten und ordnungsgemäß geschützt und versichert als Eigentum des Verkäufers ausgewiesen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer berechtigt, die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen oder zu verwenden, muss dem Verkäufer jedoch den Erlös aus dem Verkauf oder sonstigen Erlösen der Waren, sei es materiell oder immateriell, einschließlich Versicherungserlösen, abrechnen und behalten alle diese Erlöse getrennt von Geldern oder Eigentum des Käufers und Dritter und, im Falle materieller Erlöse, ordnungsgemäß gelagert, geschützt und versichert.
7.4 Bis das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht (und sofern die Waren noch vorhanden sind und nicht weiterverkauft wurden), ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, vom Käufer die Lieferung der Waren an den Verkäufer zu verlangen Wenn der Käufer dies nicht unverzüglich tut, ist er berechtigt, die Räumlichkeiten des Käufers oder eines Dritten, auf dem die Waren gelagert sind, zu betreten und die Waren wieder in Besitz zu nehmen.
7.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren, die Eigentum des Verkäufers bleiben, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für eine Schuld zu ändern; wenn der Käufer dies jedoch tut, werden sämtliche Geldbeträge, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, (ohne (unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsbehelfe des Verkäufers) wird sofort fällig und zahlbar.
8. GARANTIEN
8.1 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und außer wenn die Waren an eine Person verkauft werden, die als Verbraucher handelt (im Sinne des Unfair Contract Terms Act 1977), gelten alle gesetzlich vorgeschriebenen Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bedingungen des Gewohnheitsrechts soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
8.2 Wenn die Waren im Rahmen einer Verbrauchertransaktion an den Käufer verkauft werden (wie in der Consumer Transactions (Restrictions on Statements) Order 1976 definiert);
8.2.1 Die gesetzlichen Rechte des Käufers werden durch die Bedingungen nicht berührt; Und
8.2.2 Jede Bestimmung dieser Bedingungen, die gegenüber einer Person, die als Verbraucher handelt, ungültig wäre, gilt nicht in dem Umfang, in dem sie ungültig wäre.
8.3 Alle Ansprüche des Käufers, die sich auf einen Mangel in der Qualität oder dem Zustand der Waren oder auf deren Nichtübereinstimmung mit der Spezifikation stützen, müssen dem Verkäufer innerhalb von 7 Tagen ab dem Verkaufsdatum mitgeteilt werden oder (unabhängig davon, ob der Mangel oder die Nichtübereinstimmung vorliegt). (bei angemessener Untersuchung erkennbar) innerhalb einer angemessenen Zeit nach Entdeckung des Mangels oder Fehlers. Wenn der Käufer den Verkäufer nicht entsprechend benachrichtigt, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren abzulehnen, und der Verkäufer übernimmt keine Haftung für solche Mängel oder Ausfälle, und der Käufer ist verpflichtet, den Preis zu zahlen, als ob die Waren ordnungsgemäß geliefert worden wären mit dem Vertrag.
8.4 Wenn dem Verkäufer gemäß diesen Bedingungen ein berechtigter Anspruch in Bezug auf die Waren mitgeteilt wird, der auf einem Mangel in der Qualität oder dem Zustand der Waren oder auf deren Nichterfüllung der Spezifikation beruht, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren zu ersetzen (des betreffenden Teils) kostenlos oder nach alleinigem Ermessen des Verkäufers dem Käufer den Preis der Waren (oder einen anteiligen Teil des Preises) zurückerstatten, aber der Verkäufer hat keine weitere Haftung gegenüber dem Käufer.
8.5 Außer bei Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden, haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht aufgrund einer Zusicherung oder einer stillschweigenden Garantie, Bedingung oder anderen Bestimmung oder einer Pflicht nach allgemeinem Recht oder gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen des Vertrags für etwaige Folgeverluste oder -schäden (sei es aus entgangenem Gewinn oder aus anderen Gründen), Kosten, Auslagen oder andere Ansprüche auf Folgeschäden jeglicher Art (und unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Mitarbeiter oder Vertreter oder auf andere Weise verursacht wurden). ), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren oder deren Verwendung oder Weiterverkauf durch den Käufer ergeben, sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
9. EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL
9.1 Das Eigentum an den Waren im Besitz des Käufers geht nicht auf den Käufer über, bis der Käufer alle ausstehenden Beträge in Bezug auf die Waren und alle anderen Beträge, die fällig sind oder werden, an Kendal Mint Company Ltd. bezahlt hat auf jeden Fall vom Käufer an den Verkäufer.
9.2 Wenn das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist und der Käufer die Waren so verkauft, dass ein gültiger Eigentumstitel an den Waren auf einen Dritten übergeht, behält der Käufer den Erlös aus diesem Verkauf Vertrauen für die Kendal Mint Company. Nichts hierin stellt den Käufer als Vertreter der Kendal Mint Company zum Zweck eines solchen Unterverkaufs dar.
9.3 Der Käufer ermächtigt die Kendal Mint Company unwiderruflich. seinen Bediensteten, Vertretern oder anderen Personen vor Zahlung des Gesamtpreises der Waren das Gelände, in dem sich die Waren befinden, zu betreten und sie zu entfernen, wenn:
9.3.1 Jegliche Pfändung oder Zwangsvollstreckung, die auf Vermögenswerte des Käufers und/oder erhoben wird
9.3.2 Die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen den Käufer im Hinblick auf Insolvenz/Konkurs und/oder
9.3.3 Ein Konkursverwalter wird für das gesamte Unternehmen oder einen Teil davon ernannt und/oder
9.3.4 Die Einberufung einer Gläubigerversammlung des Käufers. Der Käufer hat die besagten Waren zu diesem Zweck getrennt und identifizierbar aufzubewahren.
9.4 Ungeachtet dessen, dass das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergeht, sofern oben nichts anderes bestimmt ist, unterliegen die Waren ab dem Zeitpunkt der Abholung oder Übergabe der Waren an ihn dem Risiko des Käufers.
9.5 Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieser Klausel kann die Kendal Mint Company nach eigenem Ermessen und jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Käufer das Eigentum auf ihn übertragen.
10. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
10.1 Das Design der Website und alle geistigen Eigentumsrechte an der Website, einschließlich aller Texte, Grafiken, Informationen, Inhalte und anderer Materialien, die auf der Website angezeigt werden oder von der Website heruntergeladen werden können, sind entweder Eigentum von uns und werden von uns und mit Genehmigung verwendet sind durch Urheber-, Marken- und andere Gesetze geschützt und dürfen nicht verwendet, reproduziert, veröffentlicht, übertragen, verteilt, angezeigt, aufgeführt, ausgestellt, verändert, zur Erstellung abgeleiteter Werke verwendet, verkauft, weiterverkauft oder in einem Verkauf verwendet oder verwertet werden in irgendeiner Weise, ganz oder teilweise, außer wie in diesen Bedingungen vorgesehen und es sei denn, Sie holen die vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers dieses Materials ein. Alle derartigen Rechte bleiben vorbehalten.
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11. ANWENDBARES RECHT
Der Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht dem englischen Recht und der Käufer unterwirft sich hiermit der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.